Funktionsprüfung vs. Wartung: Fristen und Unterschiede bei Feststellanlagen
03. Juni 20265 Min. Lesezeit
Die DIN 14677 kennt drei verschiedene Prüfintervalle für Feststellanlagen — und viele Betreiber und sogar Fachkräfte verwechseln sie regelmäßig. Das ist kein Kavaliersdelikt: Wer die falsche Person mit der falschen Prüfung beauftragt oder Fristen verpasst, riskiert Haftungsnachteile, Versicherungsausschlüsse und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach einem Schadensfall. Dieser Artikel erklärt, was sich hinter den drei Intervallen verbirgt, wer was darf — und was passiert, wenn Fristen versäumt werden.
## Die drei Prüfintervalle im Überblick
DIN 14677-1 schreibt drei aufeinander aufbauende Prüfintervalle vor:
| Intervall | Durchführender | Art der Prüfung |
|---|---|---|
| Monatlich | Betreiber / unterwiesene Person | Sichtprüfung |
| Vierteljährlich | Betreiber / unterwiesene Person | Funktionskontrolle |
| Jährlich | Zertifizierte Fachkraft (DIN 14677-2) | Vollständige Wartung |
Entscheidend ist: Diese drei Intervalle haben unterschiedliche Akteure, unterschiedliche Tiefe und unterschiedliche rechtliche Konsequenzen bei Unterlassung.
## Monatliche Sichtprüfung — was sie beinhaltet
Die monatliche Sichtprüfung ist die niederschwelligste Prüfung. Sie wird vom Betreiber oder einer vom ihm namentlich benannten und eingewiesenen Person durchgeführt — der sogenannten unterwiesenen Person. Technische Kenntnisse sind hier nicht erforderlich.
Der Prüfumfang:
- Äußerliche Begutachtung der FSA auf sichtbare Schäden oder Veränderungen
- Kontrolle, ob die Tür frei beweglich und nicht mechanisch blockiert ist
- Probeauslösung: Schließt die Tür im Brandfall-Testmodus vollständig und ohne Widerstand?
- Eintrag des Ergebnisses (mit Datum und Unterschrift) ins Prüfbuch
Wichtig: Der Eintrag muss gemacht werden — auch wenn bei der Prüfung alles in Ordnung war. Kein Eintrag bedeutet im Rechtssinne: keine Prüfung hat stattgefunden.
**Rhythmuswechsel nach 12 fehlerfreien Monaten:** Verlaufen zwölf aufeinanderfolgende Monate ohne festgestellten Fehler, darf die monatliche Sichtprüfung auf eine vierteljährliche Funktionskontrolle reduziert werden. Dieser Wechsel muss im Prüfbuch vermerkt sein. Tritt danach ein Fehler auf, beginnt der Zwölf-Monats-Zyklus sofort neu — mit wieder monatlichen Intervallen.
## Vierteljährliche Funktionskontrolle — was sie beinhaltet
Die vierteljährliche Funktionskontrolle ist eine intensivere Prüfung, die ebenfalls von der unterwiesenen Person durchgeführt werden kann — aber einen aktiveren Eingriff beinhaltet:
- Aktive Auslösung der FSA (Simulation des Brandfalls)
- Vollständige Überprüfung des Schließvorgangs bis zur endgültigen Schließstellung
- Kontrolle des Rauchabschlusses (keine sichtbaren Lücken im geschlossenen Zustand)
- Dokumentation von Mängeln mit Foto und Beschreibung
- Eintrag ins Prüfbuch mit Datum, Ergebnis und Unterschrift der prüfenden Person
Was die unterwiesene Person bei der Funktionskontrolle ausdrücklich nicht darf: technische Einstellarbeiten, Reparaturen oder Instandsetzungen. Wird ein technischer Mangel festgestellt, muss die Anlage gesichert und unverzüglich die Fachkraft kontaktiert werden.
## Jährliche Wartung durch die Fachkraft — was sie beinhaltet
Die jährliche Instandhaltungs-Wartung ist die umfangreichste Prüfung und erfordert eine zertifizierte Fachkraft nach DIN 14677-2. Nur diese Person darf die Wartung durchführen und die Anlage anschließend freigeben.
Typischer Umfang der jährlichen Wartung:
- Technische Inspektion aller Komponenten (Auslöseelemente, Rückhaltekräfte, Schließsequenz, Energieversorgung)
- Einstellung und Justierung aller Funktionselemente nach Herstellervorgabe und Norm
- Prüfung aller Auslösewege (Melder, Brandmeldezentrale, manuelle Auslösung)
- Prüfung des Rauchabschlusses unter Norm-Bedingungen
- Vollständige Dokumentation im Prüfbuch mit Ergebnis, Datum und Unterschrift der Fachkraft
- Schriftliche Freigabe der Anlage oder Dokumentation von Mängeln mit Nachbesserungsfristen
Die jährliche Wartung ist das zentrale Dokument für den Sachverständigen: Fehlt die Fachkraft-Freigabe im Prüfbuch oder wurde sie nicht von einer qualifizierten Person durchgeführt, gilt die Anlage als nicht ordnungsgemäß instandgehalten.
## Abgrenzung: Wer darf was?
Diese Tabelle zeigt klar, welche Prüfung welcher Person obliegt:
| Tätigkeit | Betreiber | Unterwiesene Person | Fachkraft DIN 14677-2 |
|---|---|---|---|
| Sichtprüfung monatlich | ✓ | ✓ | ✓ |
| Funktionskontrolle vierteljährlich | Möglich wenn unterwiesen | ✓ | ✓ |
| Technische Einstellung | ✗ | ✗ | ✓ |
| Instandsetzung / Reparatur | ✗ | ✗ | ✓ |
| Jährliche Wartung + Freigabe | ✗ | ✗ | ✓ (Pflicht) |
| Prüfbuch-Eintrag mit Freigabe | ✗ | ✗ | ✓ |
## Konsequenzen versäumter Fristen
Versäumte Fristen haben direkte rechtliche Konsequenzen:
**Haftung bei Schadensfall:** Wer im Brandfall nicht nachweisen kann, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht durchgeführt wurden, trägt erhöhtes Haftungsrisiko. Die Beweislast liegt beim Betreiber — ein lückenloses Prüfbuch ist der einzige Nachweis.
**Versicherungsschutz:** Viele Gebäudeversicherungen verlangen als Obliegenheit die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Werden versäumte Fristen festgestellt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
**Behördliche Konsequenzen:** Bauordnungsbehörden und Feuerwehren prüfen bei Begehungen die FSA-Dokumentation. Fehlende oder unvollständige Prüfbücher führen zu Auflagen, Nachbesserungsfristen und im Wiederholungsfall zu Nutzungsuntersagungen.
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