Fristen · DIN 14677

Funktionsprüfung vs. Wartung bei Feststellanlagen: Fristen, Unterschiede, Verantwortung

DIN 14677 schreibt drei verschiedene Prüfintervalle vor — monatlich, vierteljährlich und jährlich. Wer darf was durchführen? Was genau wird geprüft? Und was passiert, wenn eine Frist versäumt wird?

Drei Prüfintervalle im Vergleich

PrüfartIntervallWerPrüfbuch-Eintrag
SichtprüfungMonatlichUnterwiesene Person
FunktionskontrolleVierteljährlichUnterwiesene Person
Instandhaltungs-WartungJährlichFachkraft DIN 14677-2

Monatliche Sichtprüfung

Jeden Monat

Wer: Betreiber / unterwiesene Person

Was wird geprüft:

  • Äußerliche Sichtprüfung der Feststellanlage
  • Tür schließt ordnungsgemäß im Brandfall (Sichtkontrolle)
  • Keine sichtbaren Schäden an Tür, Rahmen oder Anlage
  • Prüfbuch-Eintrag mit Datum und Unterschrift
Nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten ohne Befund kann die monatliche Sichtprüfung durch die vierteljährliche Funktionskontrolle ersetzt werden (Rhythmuswechsel).

Vierteljährliche Funktionskontrolle

Alle 3 Monate (Quartal)

Wer: Betreiber / unterwiesene Person

Was wird geprüft:

  • Auslösung der Feststellanlage prüfen (Auslöseprüfung)
  • Schließvorgang vollständig kontrollieren
  • Rauchabschluss prüfen — Tür schließt dicht
  • Rückstellung der Feststellvorrichtung prüfen
  • Prüfbuch-Eintrag mit Datum, Ergebnis und Unterschrift
Unterwiesene Person ≠ Fachkraft. Technische Instandsetzung ist verboten. Bei festgestellten Mängeln: sofort Fachbetrieb benachrichtigen und im Prüfbuch vermerken.

Jährliche Wartung durch Fachkraft

Einmal jährlich

Wer: Zertifizierte Fachkraft nach DIN 14677-2

Was wird geprüft:

  • Vollständige technische Prüfung aller Komponenten
  • Einstellung und Justierung der Feststellvorrichtung
  • Prüfung der Auslöseeinrichtung und des Rauchabschlusses
  • Verschleißkontrolle und ggf. Austausch von Verschleißteilen
  • Fachkraft-Freigabe mit Unterschrift und Kompetenznachweis-Verweis
  • Vollständiger Prüfbuch-Eintrag nach DIN 14677 Anhang B
Nur eine Fachkraft mit gültigem Kompetenznachweis nach DIN 14677-2 (Aktualisierung alle 5 Jahre, DGWZ-Register) darf die Jahreswartung durchführen und freigeben.

Der Rhythmuswechsel: monatlich → vierteljährlich

DIN 14677 sieht einen Rhythmuswechsel vor: Wenn in 12 aufeinanderfolgenden Monaten bei der monatlichen Sichtprüfung kein Mangel festgestellt wurde, kann auf die monatliche Sichtprüfung verzichtet werden. Die vierteljährliche Funktionskontrolle bleibt bestehen. Tritt erneut ein Mangel auf, wechselt der Rhythmus zurück auf monatlich.

Konsequenzen bei versäumten Fristen

Versäumte Prüffristen sind keine Bagatelle — sie können gravierende rechtliche und finanzielle Folgen haben:

Versicherungsschutz kann entfallen

Wird nachgewiesen, dass Prüffristen nicht eingehalten wurden, kann die Versicherung Leistungen für Brand- oder Personenschäden verweigern.

Persönliche Haftung des Betreibers

Im Brandfall liegt die Beweislast beim Betreiber. Fehlende Prüfbuch-Einträge gelten als Pflichtverletzung — mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen.

Nutzungsuntersagung durch Bauaufsicht

Behörden können bei festgestellten Mängeln in der FSA-Dokumentation die Nutzung des Gebäudes bis zur Nachweiserbringung untersagen.

Normwidriger Betrieb der Feststellanlage

Eine nicht normkonform instandgehaltene FSA kann ihre Zulassung verwirken — der Betrieb der Feststellanlage ist dann nicht mehr legal.

Alle Fristen automatisch im Blick — mit FeststellPilot

FeststellPilot berechnet alle drei Prüfintervalle je Tür automatisch, zeigt die Fristenampel und erinnert per E-Mail vor jeder Fälligkeit. Den Rhythmuswechsel (monatlich → vierteljährlich) berechnet der Prüffristen-Rechner kostenlos für Sie.

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Häufige Fragen zu Funktionsprüfung und Wartungsfristen

Was ist der Unterschied zwischen Sichtprüfung und Funktionskontrolle?

Die monatliche Sichtprüfung ist eine reine Sichtkontrolle: Ist die Anlage äußerlich in Ordnung, schließt die Tür sichtbar korrekt? Die vierteljährliche Funktionskontrolle geht weiter: Die Anlage wird aktiv ausgelöst, der vollständige Schließvorgang kontrolliert und der Rauchabschluss geprüft.

Kann die monatliche Sichtprüfung ganz entfallen?

Ja, unter einer Bedingung: Wenn in 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine Mängel bei der monatlichen Sichtprüfung festgestellt wurden, kann der Rhythmus auf vierteljährlich gewechselt werden. Bei erneutem Auftreten eines Mangels wechselt der Rhythmus zurück auf monatlich.

Wer muss die vierteljährliche Funktionskontrolle durchführen?

Die vierteljährliche Funktionskontrolle und die monatliche Sichtprüfung dürfen von einer unterwiesenen Person durchgeführt werden — das ist kein Fachkraft-Vorbehalt. Die unterwiesene Person muss vom Fachbetrieb in die Prüfschritte eingewiesen worden sein.

Was passiert, wenn die jährliche Wartung versäumt wird?

Eine versäumte jährliche Wartung ist eine Pflichtverletzung nach DIN 14677. Sie gefährdet den Versicherungsschutz, kann zu behördlichen Maßnahmen führen und begründet im Schadensfall die Haftung des Betreibers. Die Wartung sollte nachgeholt und im Prüfbuch dokumentiert werden.

Kann ich mit FeststellPilot alle drei Prüfintervalle tracken?

Ja. FeststellPilot bildet alle drei Prüfintervalle je Tür ab — mit automatischer Fristenampel und E-Mail-Erinnerungen. Der Rhythmuswechsel (monatlich → vierteljährlich nach 12 fehlerfreien Monaten) wird im Prüffristen-Rechner berücksichtigt.

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