Norm-Erklärung · DIN 14677

DIN 14677 — Instandhaltung von Feststellanlagen: Was die Norm vorschreibt

DIN 14677 ist die maßgebliche Norm für die Instandhaltung von Feststellanlagen in Deutschland. Sie legt Prüfintervalle, Prüfbuch-Pflichten, Betreiberpflichten und Anforderungen an die Fachkraft fest — für alle Brandschutz- und Rauchschutztüren mit Feststellanlage.

Was ist eine Feststellanlage (FSA)?

Eine Feststellanlage (FSA) ist eine elektrisch gesteuerte Einrichtung, die eine Brandschutz- oder Rauchschutztür im Normalbetrieb in offener Stellung hält. Sobald ein Brandmeldesignal ausgelöst wird — durch Rauchmelder, Brandmeldezentrale oder manuell — gibt die Feststellanlage die Tür frei, sodass diese durch den integrierten Türschließer automatisch schließt.

Feststellanlagen sind in nahezu jedem gewerblich genutzten Gebäude Pflicht: Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Bürogebäude, Industriehallen und Verwaltungsgebäude. Überall dort, wo aus Komfort- oder Nutzungsgründen Brandschutztüren dauerhaft offen gehalten werden sollen, ist eine Feststellanlage baurechtlich vorgeschrieben.

Die Sicherheitsfunktion der FSA ist lebenswichtig: Versagt die Anlage im Brandfall, schließt die Brandschutztür nicht — Feuer und Rauch können sich unkontrolliert ausbreiten. Deshalb schreibt DIN 14677 eine lückenlose Instandhaltungsdokumentation vor.

Was regelt DIN 14677?

DIN 14677 besteht aus zwei Teilen, die zusammen den vollständigen Rahmen für die normkonforme FSA-Instandhaltung bilden:

DIN 14677-1

Instandhaltung von Feststellanlagen: Prüfintervalle (monatlich, vierteljährlich, jährlich), Prüfbuch-Anforderungen nach Anhang B, Betreiberpflichten, Abgrenzung zwischen unterwiesener Person und Fachkraft.

DIN 14677-2

Kompetenznachweis für die Fachkraft: Ausbildungsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, 5-Jahres-Aktualisierungspflicht, DGWZ-Register für zertifizierte Fachkräfte.

Warum ist DIN 14677 verpflichtend?

DIN 14677 wird durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) baurechtlich verbindlich. Nahezu jede am Markt verfügbare Feststellanlage besitzt eine solche DIBt-Zulassung, die ausdrücklich auf DIN 14677 verweist. Damit wird die Norm in der Praxis zur Pflicht — nicht zur Option.

Prüfintervalle nach DIN 14677 im Überblick

DIN 14677-1 schreibt drei Prüfintervalle vor — mit klarer Zuordnung, wer welche Prüfung durchführen darf:

Monatlich

Wer: Betreiber / unterwiesene Person

Sichtprüfung: Anlage äußerlich in Ordnung, keine sichtbaren Schäden, Tür schließt ordnungsgemäß im Brandfall.

Hinweis: Nach 12 fehlerfreien Monaten kann die monatliche Sichtprüfung durch die vierteljährliche Funktionskontrolle ersetzt werden.

Vierteljährlich

Wer: Betreiber / unterwiesene Person

Funktionskontrolle: Auslösung prüfen, Schließvorgang kontrollieren, Rauchabschluss prüfen, Ergebnisse ins Prüfbuch eintragen.

Hinweis: Unterwiesene Person ≠ Fachkraft. Die Funktionskontrolle darf keine technische Instandsetzung umfassen.

Jährlich

Wer: Zertifizierte Fachkraft (DIN 14677-2)

Vollständige Instandhaltungs-Wartung: technische Prüfung aller Komponenten, Einstellung, Prüfbuch-Eintrag, Freigabe durch Fachkraft mit Unterschrift.

Hinweis: Nur eine Fachkraft nach DIN 14677-2 mit gültigem Kompetenznachweis darf die jährliche Wartung durchführen und freigeben.

Prüfbuch-Pflichten nach DIN 14677 Anhang B

DIN 14677 Anhang B schreibt vor, was das Prüfbuch je Feststellanlage enthalten muss. Das Prüfbuch ist für die gesamte Betriebsdauer der Anlage aufzubewahren — im Objekt oder in unmittelbarer Nähe der Anlage.

  • Anlagenbeschreibung (Hersteller, Typ, Baujahr, Standort der Tür)
  • Lage der Anlage im Gebäude (Grundriss oder Beschreibung)
  • Kopie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt-Zulassung)
  • Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis jeder Instandhaltungsmaßnahme
  • Datum und Unterschrift der durchführenden Person je Eintrag
  • Bei Mängeln: Art des Mangels und durchgeführte Behebung

Aufbewahrungspflicht: Das Prüfbuch muss für die gesamte Betriebsdauer der Feststellanlage aufbewahrt und bei Prüfungen durch Sachverständige oder Behörden sofort vorgelegt werden können. Ein fehlendes oder unvollständiges Prüfbuch gilt im Schadensfall als Pflichtverletzung des Betreibers.

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Häufige Fragen zu DIN 14677

Ist DIN 14677 eine Pflicht-Norm oder freiwillig?

DIN 14677 ist nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben, wird aber durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Feststellanlagen baurechtlich verbindlich. Nahezu alle FSA-Systeme besitzen eine solche abZ, die auf DIN 14677 verweist — damit wird die Norm in der Praxis zum Pflichtstandard.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 14677-1 und DIN 14677-2?

DIN 14677-1 regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen: Prüfintervalle, Prüfbuch-Anforderungen, Betreiberpflichten und den Ablauf von Sichtprüfung, Funktionskontrolle und Wartung. DIN 14677-2 regelt den Kompetenznachweis für die Fachkraft: Ausbildungsvoraussetzungen, Prüfung und die Pflicht zur Aktualisierung alle 5 Jahre.

Welche Feststellanlagen fallen unter DIN 14677?

DIN 14677 gilt für Feststellanlagen (FSA) an Brandschutz- und Rauchschutztüren sowie -toren. Erfasst sind alle elektrisch gesteuerten Einrichtungen, die eine Brandschutz- oder Rauchschutztür im Normalbetrieb in offener Stellung halten und im Brandfall automatisch schließen — unabhängig vom Hersteller.

Wie lange muss das Prüfbuch aufbewahrt werden?

Das Prüfbuch muss für die gesamte Betriebsdauer der Feststellanlage aufbewahrt werden. Es soll im Objekt oder in unmittelbarer Nähe der Anlage verfügbar sein, damit es bei Prüfungen durch Sachverständige oder Behörden sofort vorgelegt werden kann.

Kann das Prüfbuch digital geführt werden?

DIN 14677 schreibt kein physisches Papier-Prüfbuch vor. Entscheidend ist, dass alle normierten Pflichtinhalte nach Anhang B vollständig, dauerhaft und unveränderlich dokumentiert sind und bei Bedarf vorgelegt werden können. Ein digitales Prüfbuch mit PDF-Export — wie FeststellPilot — erfüllt diese Anforderungen, wenn die Integrität der Einträge gewährleistet ist.

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