Für Gebäudebetreiber

Ihre Betreiberpflichten. Digital. Haftungssicher.

Als Gebäudebetreiber sind Sie nach DIN 14677 verpflichtet, die Funktionskontrollen Ihrer Feststellanlagen zu dokumentieren. Im Brandfall haften Sie persönlich. FeststellPilot macht diese Dokumentation einfach, lückenlos und prüfsicher.

Was Betreiber nach DIN 14677 dokumentieren müssen

DIN 14677 schreibt drei Prüfintervalle vor. Als Betreiber sind Sie für zwei davon verantwortlich.

Monatlich

Wer: Betreiber / unterwiesene Person

Sichtprüfung: Feststellanlage äußerlich in Ordnung, keine sichtbaren Schäden, Tür schließt ordnungsgemäß.

Vierteljährlich

Wer: Betreiber / unterwiesene Person

Funktionskontrolle: Auslöseprüfung, Schließvorgang prüfen, Rauchabschluss kontrollieren. Nach 12 fehlerfreien Monaten kann die monatliche Sichtprüfung entfallen.

Jährlich

Wer: Zertifizierte Fachkraft (DIN 14677-2)

Vollständige Instandhaltungs-Wartung durch Fachbetrieb. Protokoll ins Prüfbuch, Freigabe durch Fachkraft.

So dokumentiert der Betreiber mit FeststellPilot

Geführt, einfach, ohne technisches Wissen — direkt über den QR-Code an der Tür.

1

QR-Code an der Tür scannen

Der Fachbetrieb bringt einen QR-Sticker an jeder FSA-Tür an. Betreiber oder unterwiesene Person scannt den Code — das Prüfbuch dieser Tür öffnet sich sofort.

2

Geführte Funktionskontrolle durchführen

FeststellPilot führt Schritt für Schritt durch die Prüfpunkte. Kein technisches Wissen nötig — nur die normierten Prüfschritte bestätigen oder Auffälligkeit melden.

3

Foto bei Auffälligkeit anhängen

Sichtbarer Mangel? Foto per Smartphone hochladen. Der Fachbetrieb sieht die Meldung sofort und kann reagieren, bevor ein Problem zur Haftungsfalle wird.

4

Dokumentiert — haftungssicher

Jede durchgeführte Kontrolle ist mit Datum, Uhrzeit und Benutzer gespeichert. Bei Prüfung durch Sachverständige oder Versicherung: lückenloser digitaler Nachweis.

Was passiert ohne Dokumentation?

Im Brandfall tragen Sie als Betreiber die Beweislast. Ohne lückenlose Dokumentation riskieren Sie:

  • Fehlende Dokumentation der Funktionskontrolle = vermutetes Verschulden bei Schadensfall
  • Versicherungen können Leistung verweigern, wenn DIN-14677-Pflichten nicht nachweisbar erfüllt wurden
  • Landesbauordnungen verpflichten Betreiber zur dauerhaften Betriebssicherheit der FSA
  • Papier-Prüfbücher gelten als unsicherer Nachweis — Verlust, Unleserlichkeit, fehlende Vollständigkeit

DSGVO-konform

Alle Daten auf deutschen Servern gespeichert.

Betreiber-Zugang

Eigener Zugang, nur Ihre Objekte sichtbar.

Geführte Prüfung

Kein technisches Wissen nötig.

PDF-Nachweis

Prüfbuch-PDF für Sachverständige und Versicherung.

Häufige Fragen von Gebäudebetreibern

Muss ich als Gebäudebetreiber selbst eine Fachkraft für Feststellanlagen sein?

Nein. Als Betreiber müssen Sie die vierteljährliche Funktionskontrolle und monatliche Sichtprüfung durch eine unterwiesene Person durchführen lassen — das kann Ihr Hausmeister oder technischer Leiter sein. Die jährliche Wartung muss eine zertifizierte Fachkraft nach DIN 14677-2 durchführen, die Sie beauftragen.

Was ist eine unterwiesene Person im Sinne von DIN 14677?

Eine unterwiesene Person ist eine Person, die vom Fachbetrieb oder Betreiber in die Bedienung und Sichtprüfung der Feststellanlage eingewiesen wurde. Sie darf die monatliche Sichtprüfung und vierteljährliche Funktionskontrolle durchführen, aber keine technische Wartung.

Wie erhalte ich Zugang zu FeststellPilot als Betreiber?

Ihr Fachbetrieb lädt Sie per E-Mail ein. Sie erhalten einen eigenen Betreiber-Zugang und sehen ausschließlich Ihre eigenen Objekte und Türen — keine Daten anderer Kunden des Fachbetriebs.

Was passiert, wenn ich die Funktionskontrollen nicht dokumentiere?

Im Brandfall tragen Sie als Betreiber die Beweislast, dass alle normierten Kontrollen durchgeführt wurden. Ohne lückenlosen Nachweis riskieren Sie Haftungsansprüche und können Versicherungsleistungen verlieren. Digitale Dokumentation in FeststellPilot schützt Sie mit zeitgestempelten, unveränderlichen Einträgen.

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Kein Risiko. Beta-Zugang ist kostenlos und unverbindlich. Ihre Prüfbücher bleiben Ihre Daten.

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